Das private Baurecht umfasst die Teilgebiete des Bauvertragsrechts und des Architektenrechts.

Ob Auftraggeber, Bauplaner oder Bauträger, sobald sich ein rechtliches Problem beim Gebäudebau aufzeigt, sollte ein Experte hinzugezogen werden, da nur dieser das benötigte Wissen besitzt, um Ihre Rechte zu sichern.


Wir helfen besonders bei

  • Architekten- und Ingenieursrecht
  • Vergütung, Abnahme, Mängel und Leitungsstörung beim Bauvertrag
  • Anspruchssicherung (Bauforderungssicherungsgesetz, Bauhandwerkersicherungshypothek)
  • Fertighausvertrag und Haftung des Bauträgers
  • Rechtsverhältnis zwischen Baustoffhändler/ Baustofflieferant und Abnehmer