Das Vertragsrecht befasst sich mit der Gestaltung, Durchführung und Auslegung von Verträgen.

Grundsätzlich gilt in Deutschland die Vertragsfreiheit. Das bedeutet für Sie: In einem Vertrag kann prinzipiell alles geregelt werden, worauf Sie sich mit Ihrem Vertragspartner verständigt haben.

Wenn Sie Fragen rund um das Thema Vertragsrecht haben, kommen Sie gerne auf uns zu.


Wir helfen besonders bei

  • Anbahnung und Zustandekommen des Vertragsverhältnisses
  • Auslegung und Inhalt des Vertrages
  • Widerruf, Anfechtung, Kündigung und Rücktritt von einem geschlossenen Vertrag
  • Vertragsgestaltung und Vertragsentwurf
  • Durchsetzung bzw. Abwehr des vertraglichen Anspruchs
  • Geltendmachung bzw. Abwehr vertraglicher Sekundäransprüche, insbesondere Schadensersatz